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Track 20 | Steueramnestie: Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Erklärung
Liegt eine den Anforderungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes genügende und damit wirksame strafbefreiende Erklärung nur dann vor, wenn der zu Grunde liegende Lebenssachverhalt so spezifiziert wird, dass beurteilt werden kann, ob ein Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 1 StraBEG oder ein Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 2 StraBEG vorliegt?
Um eine verfahrensrechtliche Frage geht es auch im nächsten Verfahren, das unter dem Aktenzeichen beim BFH geführt wird. Diesmal ist allerdings die anhängige Rechtsfrage auch ohne lange Einleitung verständlich. Der BFH hat im Zusammenhang mit der im Jahr 2004 gewährten Steueramnestie, also der vielzitierten Brücke zur Steuerehrlichkeit, folgende Frage zu entscheiden:
Liegt eine wirksame strafbefreiende Erklärung nur dann vor, wenn der zu Grunde liegende Lebenssachverhalt so spezifiziert wird, dass beurteilt werden kann: Liegt ein Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 1 oder ein Fall von Nr. 2 StraBEG vor? Nach Nr. 1 sind zur pauschalen Abgeltung aller Abzüge lediglich 60 % der Einnahmen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Nach Nr. 2 sind 100 % der fingierten Ausgaben zu berücksichtigen.
Es geht also um die Frage: Welchen Kriterien muss der anzugebende Lebenssachverhalt entsprechen? Das Finanzgericht...