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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07 | Kfz-Steuer: Geländewagen sind unabhängig vom EU-Verkehrsrecht als PKW zu behandeln

Geländewagen und andere Kombinationsfahrzeuge sind für Zwecke der Kfz-Steuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als Pkw zu behandeln. Die Kfz-Steuer berechnet sich daher nicht wie bei sog. anderen Fahrzeugen nach Gewicht, sondern nach dem Hubraum.

Unzählige Steuer-Urteile prasseln jeden Monat auf uns ein. Es fällt nicht leicht, da den Überblick zu behalten. Wir haben für Sie als Nächstes die Entscheidungen ausgewählt, die wir für besonders praxisrelevant halten. Den Anfang macht ein BFH-Urteil zur Kraftfahrzeugsteuer. Die Kfz-Steuer ist ja in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt geraten. Erinnert sei nur an den Ärger um die Neuregelung bei Wohnmobilen. Auch die Einstufung als PKW oder als anderes Fahrzeug beschäftigt Mandanten, Finanzämter und Finanzgerichte gleichermaßen. Das ist aber auch kein Wunder, denn die finanziellen Auswirkungen sind enorm.

Während so genannte andere Fahrzeuge, also insbesondere Lkw, moderat besteuert werden, langt der Fiskus beim Pkw voll zu. Andere Fahrzeuge werden nach Gewicht besteuert, Pkw nach Hubraum. Bis April 2005 galten alle Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t generel...

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