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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 02 | Firmenwagen: Finanzverwaltung wendet positive BFH-Urteile nur sehr eingeschränkt an

Arbeitnehmer müssen bei Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil versteuern. Diese undifferenzierte Methode führt zu einem ungerechtfertigt hohen Ergebnis, wenn ein Arbeitnehmer den Firmenwagen nur gelegentlich oder nur für eine Teilstrecke nutzt. Die für Arbeitnehmer vorteilhafte Berechnungsmethode des BFH lehnt die Finanzverwaltung jedoch leider ab.

Beim Deutschen Steuerberatertag in Bonn hatte es sich schon angedeutet: Ob Berater, Uni-Professor oder BFH-Richter: Bei einer Podiumsdiskussion über ertragsteuerliche Praxisprobleme wurden die für den Steuerzahler vorteilhaften BFH-Urteile zum Firmenwagen einhellig begrüßt. Der BFH habe eine vernünftige Lösung gefunden. Einzig Hermann Bernwart Brandenberg, Ministerialrat im Finanzministerium NRW, zeigte sich skeptisch und verwies auf den erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Finanzverwaltung. Es roch also förmlich nach einem erneuten Nichtanwendungserlass und genauso ist es jetzt auch gekommen. Doch zunächst ein kurzer Rückblick auf die beiden positiven Entscheidungen des BFH...

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