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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Steuerberechnung: Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt

Die im Schrifttum heftig diskutierte Frage nach dem Verhältnis der Fünftelregelung zum negativen Progressionsvorbehalt hat der Lohnsteuersenat des BFH geklärt. Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung, die Programme sind aber noch nicht an die neue Rechtslage angepasst. Die Bescheide ergehen daher noch nach der alten Rechtslage. Beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt empfiehlt sich daher ein Einspruch.

Bevor wir zur Rubrik „Erfahrungsaustausch” kommen, möchte ich Sie über ein positives BFH-Urteil informieren. Es geht um das Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt. Das Besondere ist hier: Die Entscheidung wurde mittlerweile im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist daher von der Finanzverwaltung zu beachten. Die programmtechnische Umsetzung benötigt aber offenbar noch Zeit. Es ist daher wichtig, gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Beantragen Sie, dass nach dem positiven BFH-Urteil verfahren wird. Grund genug, dass wir uns das Urteil einmal näher ansehen. Ich gebe gerne zu: Die Brisanz der Entscheidung habe ich anfangs nicht erkannt. Aber of...

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