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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Carsharing unterliegt dem Regelsteuersatz

Der BFH hat entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen durch einen Carsharing-Verein an seine Mitglieder bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz und nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Ein interessanter Sachverhalt liegt einer weiteren Entscheidung des BFH zur Umsatzsteuer zugrunde.

Die Förderung eines umweltschonenden Verhaltens und die Verminderung der durch das Auto verursachten Umweltbelastung – diesen Zweck verfolgte ein gemeinnütziger Verein. Der Verein schaffte fünf Pkw an und überließ sie gegen Bezahlung seinen Mitgliedern zur Nutzung. Der BFH hatte darüber zu entscheiden: Unterliegen die Leistungen bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr 8 Buchst. a UStG? Nach dieser Vorschrift ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Der BFH kam zu folgendem Ergebnis: Die Leistungen des Carsharing-Vereins an seine Mitglieder unterliegen dem Regelsteuersatz. Der BFH ging in seiner Entscheidung davon aus: Die Tätigkeit eines Carsharing-Vereins kann im Rahmen des Umweltschut...

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