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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Kein Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei betrieblich bedingter Überlassung von Arbeitskleidung

Die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung durch einen Unternehmer an sein Personal unterliegt nicht der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Zu sechs Themen habe ich Urteile für diese Audio-CD ausgewählt. Die ersten drei Beiträge betreffen die Umsatzsteuer. Den Anfang machen zwei BFH-Entscheidungen , in denen es um die betrieblich bedingte Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer geht.

Ein Metzger und ein Metallbauunternehmer hatten ihren Arbeitnehmern einheitliche Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter waren verpflichtet, die mit einem Schriftzug versehene Arbeitskleidung im Betrieb zu tragen. Die private Nutzung war ausgeschlossen. Um die Arbeitnehmer zum sorgsamen Umgang mit der Arbeitskleidung anzuhalten, wurden sie mit einem Monatsbetrag an den Gesamtkosten beteiligt. Die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers für Leasing und Reinigung der Arbeitskleidung waren wesentlich höher. Das Finanzamt setzte deshalb die Mindestbemessungsgrundlage an.

Zu Unrecht, wie der BFH entschied. Die BFH-Richter stellten klar: Die verbilligte Überlassung von Arb...

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