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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 11 | Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbeträge bei häufig vorkommenden Fallvarianten

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbeträge. Die OFD Frankfurt/M. nennt für häufig vorkommende Fallvarianten die den Ehegatten jeweils zustehenden Höchstbeträge.

Die Regelungen zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen sind kompliziert. Damit sage ich Ihnen nichts Neues. Bei der Lektüre einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main habe ich aber dennoch gestaunt. Die OFD nennt für häufig vorkommende Fallvarianten die den Ehegatten jeweils zustehenden Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Der Hintergrund ist bekannt:

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbeträge.

Jetzt raten Sie einmal, wie viele unterschiedliche Fallgruppen von der OFD aufgelistet werden. Es sind mehr als 70. Ehemann ist Arbeitnehmer, die Ehefrau in Elternzeit. Ehemann ist Beamter, die Ehefrau Rentnerin. Ehemann ist selbständig, di...

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