Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 05 | Firmenwagen: Vereinfachungsregelung bei Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten

Das BFH-Urteil, wonach die Nutzung eines Firmenwagens zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten ist, ist erst ab 2007 anzuwenden. Der Ansatz einer zusätzlichen Entnahme ist nicht erforderlich, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden.

Erfreulich ist eine Vereinfachungsregelung der Oberfinanzdirektion Münster, die ich Ihnen als Nächstes vorstelle. Hintergrund ist ein nachteiliges Urteil des Bundesfinanzhofs. Die BFH-Richter entschieden im Jahre 2006:

Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschuss-Einkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1-%-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen. Nach der Entscheidung des BFH sind mit der 1-%-Regelung also nicht sämtliche betriebsfremden Nutzungen abgegolten, sondern nur die private Nutzung des Firmenwagens. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten - also bei Fahrten, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Arbeitnehmer-Tätigkeit, Kapitalvermögen und Vermietung...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil