VAG (bis 2016) § 106a
VI. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland [1]
1. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [2]
§ 106a (weggefallen)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21200