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Einbeziehung von Einkünften aus Vollzeit-Erwerbstätigkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-20600 Wenn Kinder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (also etwa zwischen Abitur und Studium) einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, stellt sich die Frage, ob die in den Monaten der Vollzeit-Erwerbstätigkeit erzielten Einkünfte und Bezüge für die Kindergeldberechtigung einzubeziehen sind. [i]FG Köln, Urteil v. 12. 3. 2009 - 10 K 3830/08 Das FG Köln vertritt in seinem Urteil v. die Ansicht, dass Einkünfte und Bezüge aus einer während eines Berücksichtigungstatbestands ausgeübten Vollzeit-Erwerbstätigkeit nicht zu einer Überschreitung des (anteiligen) Jahresgrenzbetrags führen können (Meistbegünstigungsprinzip).
Auffassung der Verwaltung
[i]Nach Auffassung der Verwaltung sind Einkünfte aus einer parallel ausgeübten Vollzeit-Erwerbstätigkeit einzubeziehenDie Verwaltung fragt für Monate einer parallel zu einem Berücksichtigungstatbestand ausgeübten Vollzeit-Erwerbstätigkeit unter Hinweis auf die NWB UAAAC-86078 zunächst danach, für welche Monate trotz der Erwerbstätigkeit überhaupt ein Berücksichtigungstatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Alle Monate, in denen die Tatbestände dieser Vorschrift nicht mindestens an einem Tag des Monats vorgelegen haben, sind Kürzungsmonate; alle anderen Monate sind Anspruchsmonate, mit der Folge, dass ...