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LG Stralsund 27.01.2009 3 T 7/08, NWB 21/2009 S. 1568

Gesellschaftsrecht | Geschäftsführeranmeldung zum Handelsregister bei GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren

Auch eine im vereinfachten Verfahren unter Verwendung des Musterprotokolls gegründete Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist zum Handelsregister anzumelden. Dabei ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer sowohl in abstrakter als auch in konkreter Form haben soll. Folgende Formulierung für die Anmeldung bietet sich nach Ansicht des Gerichts insofern an: (1) Abstrakt: „Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.” (2) Konkret: „Ich vertrete die Gesellschaft alleine, solange ich der einzige Geschäftsführer bin. Ich bin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.”

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