Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfall des nicht ausgenutzten Ermäßigungsbetrags nach § 35a EStG ist verfassungsgemäß
Wirkt sich die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG im laufenden Jahr nicht aus, weil die Einkommensteuer ohnehin 0 € beträgt, kommt es zu einem sog. Anrechnungsüberhang, der nach dem verfällt. Weder ist eine negative Einkommensteuer festzusetzen, noch kann der Anrechnungsüberhang in einen anderen Veranlagungszeitraum vor- oder zurückgetragen werden. Nach Ansicht des BFH ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gezwungen, den Anrechnungsüberhang zu erhalten und für den Steuerpflichtigen nutzbar zu machen.
Auch bei der Anrechnung von Gewerbesteuer nach § 35 EStG kann es zu einem Anrechnungsüberhang kommen, wenn die Einkommensteuer 0 € beträgt. Der Verfall dieses Anrechnungsüberhangs ist nach dem BFH ebenfalls verf...