Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dauernde Wertminderung börsennotierter Aktien im Anlagevermögen
BMF passt sich der BFH-Rechtsprechung an
Das BMF hatte sich in der Vergangenheit stets geweigert, Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen anzuerkennen. Dem hat der BFH widersprochen: Er geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aus, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Nunmehr hat das die BFH-Rechtsprechung teilweise akzeptiert, aber gewisse Grenzen gesetzt.
I. Einführung
Aktienkurse sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Sie klettern in die Höhe, wenn Optimismus und Glaube an wirtschaftliches Wachstum vorherrschen, während sie in Zeiten der Rezessionsangst in den Keller sacken.
Rechnen Aktien zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, stellt sich die Frage, mit welchem Wert die mitunter teuer eingekauften und zwischenzeitlich erheblich im Wert gesunkenen Aktien in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Ein Ansatz unter den Anschaffungskosten führt zu einer Gewinnminderung und damit zu einer Steuerentlastung.
II. Das
1. Grundsätze
In der Vergangenheit hat sich die Finanzverwaltung geweigert, bei im Anlagevermögen befindlichen Aktien einen unter d...