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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 541

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Unternehmenskrise

Eberhard Hickethier

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-20255 Das am verabschiedete und kurzfristig nochmals geänderte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kann wahlweise bereits für HGB-Einzelabschlüsse und HGB-Konzernabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2009 angewandt werden. Pflicht wird es für die Wirtschaftsjahre ab 2010. Die neuen Bilanzierungsvorschriften fallen mit der Wirtschaftskrise und den jüngsten Änderungen des GmbH-Gesetzes (MoMiG) sowie der als Krisenerleichterung gedachten zeitlich begrenzten Änderung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs zusammen. Für mittelständische Unternehmen in der Krise und deren Gläubiger entstehen so zusätzliche Unsicherheiten und Risiken beim Erkennen des Krisenstadiums.

Deregulierung und Erleichterungen

[i]EÜR für kleinere Kaufleute zulässigEinzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, werden von der Pflicht zur Führung von Büchern und zur Abschlusserstellung befreit (§ 241a Abs. 1 HGB n. F. i. V. mit § 242 Abs. 4 HGB n. F.). Stattdessen wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. [i]Schwellenwerte nach § 267 HGB rückwirkend ab 2008 angehoben Die Schwellenwerte für die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten (§ 267 HGB) werden für Kapitalgesellschaft...

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