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Unzulässigkeit einer Wegzugsbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-20254 In seiner Cartesio-Entscheidung vertritt der EuGH auf den ersten Blick eine Einschränkung der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit (Art. 48, 49 EGV) und versagt einer nationalen Gesellschaft die Verlegung des Verwaltungssitzes in das EU-Ausland. [i]EuGH, Urteil v. 16. 12. 2008 - Rs. C-210/06, Cartesio NWB KAAAD-02818 Bei einem zweiten Blick auf diese Entscheidung zeigt der EuGH jedoch eine Gestaltungsalternative zur Durchführung einer Sitzverlegung auf. Hiernach kann der Satzungssitz einer Gesellschaft bei EU-Staaten grenzüberschreitend und identitätswahrend verlegt werden. Fraglich ist jedoch, ob die hierfür vom EuGH genannte Form der Sitzverlegung – der grenzüberschreitende Formwechsel – die einzige vom EuGH anerkannte Gestaltungsvariante ist, oder nur ein Regelbeispiel darstellt. Der EuGH betont hierbei, dass eine zwangsweise angeordnete Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft als Wegzugsbeschränkung die Niederlassungsfreiheit verletzt.
Unzulässigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 12 Abs. 1 KStG
[i]Aus Cartesio leitet sich die Europarechtswidrigkeit einer Wegzugsbesteuerung abDa bei der Satzungssitzverlegung gesellschaftsrechtliche Sanktionen „an der Grenze” unzulässig sind, folgt hieraus, dass auch die damit verbundenen nachteiligen steuerrechtlichen Auswirkungen durch ein...