BGH Beschluss v. - VIII ZR 237/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 544 Abs. 4

Instanzenzug: OLG Bamberg, 3 U 110/05 vom LG Bamberg, 2 O 336/02 vom

Gründe

Der Senat hat in dem Beschluss vom das von der Anhörungsrüge als übergangen gerügte Vorbringen geprüft, aber nicht für durchgreifend erachtet. Von einer weiterreichenden Begründung sieht er insoweit auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ab (, NJW-RR 2006, 63, unter II 2).

Fundstelle(n):
GAAAD-20434

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein