Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Unklarheiten hinsichtlich eines
polnischen Kindergeldanspruchs
Leitsatz
1. Lässt sich mittels des
Vordrucks E 411 nicht verlässlich klären, ob im anderen Mitgliedstaat
ein Anspruch auf Leistungen i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
besteht, hat die Familienkasse dies selbst anhand des ausländischen Rechts
und ggf. anderer aussagekräftiger Bescheinigungen zu klären.
2. Die Frage, ob ein im Inland
gewerblich tätiger Pole die Feststellungslast für das Bestehen des
Kindergeldanspruchs in voller Höhe trifft, stellt sich erst, wenn er der
Aufforderung zu bestimmten Angaben unter ggf. Beibringung von Belegen nicht
nachkommt und die Rechtslage deshalb ungeklärt bleibt.
Fundstelle(n): MAAAD-20312
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.02.2009 - 10 K 10230/06 B
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