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Haftungstatbestände in Unternehmenskrise und Insolvenz
Ansprüche gegen den GmbH-Geschäftsführer nach aktueller Rechtsprechung
Die Gefahr der persönlichen Haftung hat sich für GmbH-Geschäftsführer in den vergangenen Jahren ständig vergrößert. Angesichts der üblicherweise geringen Eigenkapitalausstattung einer GmbH gilt dies vor allem im Insolvenzfall. Die persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers wird hier als Instrument eingesetzt, um die sich aus dem Kapitalgesellschaftsrecht ergebende Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu kompensieren. In der Krise der Gesellschaft steigert sich das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme damit in dramatischer Weise und führt bei nachfolgender Insolvenz der Gesellschaft regelmäßig zur persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers. Der nachfolgende Beitrag will unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und der bereits in der NWB zu dem Thema veröffentlichten Beiträge einen Überblick über die Haftung des Geschäftsführers geben.
I. Grundlagen
[i]Erhöhte Herausforderungen für den Geschäftsführer in der UnternehmenskriseDer Eintritt einer Unternehmenskrise stellt den GmbH-Geschäftsführer vor besondere Herausforderungen. Er sieht sich mit einer Vielzahl komplexer gesellschafts-, zivil- und insolvenzrechtlicher wie auch betriebswirtschaftlicher Fragestellungen konfrontiert und muss insbesondere im...