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Änderung des Begriffs „ausländische Investmentanteile”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-19556 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Rundschreiben v. den Begriff des „ausländischen Investmentanteils” i. S. des § 2 Abs. 9 InvG konkretisiert und damit auf die Unklarheiten reagiert, die seit der Änderung des Begriffs durch das Investmentänderungsgesetz Ende 2007 bestanden. [i]BaFin, Rundschreiben v. 22. 12. 2008 - WA 41 - Wp 2136 - 2008/0001 NWB KAAAD-17622
Begrenzung des Begriffs „ausländischer Investmentanteil” durch das Investmentänderungsgesetz
[i]Rückgaberecht oder ausländische Investmentaufsicht erforderlichVor dem Inkraftreten des Investmentänderungsgesetzes bestand wegen des sehr weiten sog. materiellen Investmentbegriffs eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Investment- und Investmentsteuergesetzes. Diese weite Definition wurde in der aktuellen Fassung des Investmentgesetzes durch zwei zusätzliche formale Kriterien eingeschränkt: Nunmehr ist entweder eine Rückgabemöglichkeit des Anlegers oder (soweit diese nicht gegeben ist) eine ausländische Investmentaufsicht über die Investmentgesellschaft erforderlich.
Konkretisierung der einzelnen Merkmale des Begriffs „ausländischer Investmentanteil” durch das BaFin-Rundschreiben
[i]Ausführungen zu den Begriffen „ausländisches Investmentvermögen” und „Rückgaberecht” sorgen für mehr RechtssicherheitDie Ausführungen der BaFin zu den Anforderungen an ein ausländisches Investmentvermögen i. S. von § 2 Abs. 8 InvG schaffen in vielen Punkten Klarheit. Hinsichtlich...