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Einkommensteuer | Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgelds bei Jahresgrenzbetragsüberschreitung
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgelds bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags als unsubstantiiert nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass sie durch die angegriffenen Urteile oder durch § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in ihren Grundrechten verletzt sein könnte. – Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der 1980 geborene Sohn der Beschwerdeführerin war zunächst als Auszubildender, im Anschluss als Angestellter bis zum 31. 3. 2000 bei einer Bank beschäftigt. Im April 2000 bezog er Arbeitslosengeld in Höhe von 1.189,50 DM. Am 1. 5. 2000 trat er seinen Grundwehrdienst an. Die im Ausgangsverfahren beklagte Agentur für Arbeit Lüneburg – Familienkasse – setzte das Kindergeld für April 2000 auf 0 DM fest, weil die Bezüge d...