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Körperschaftsteuerliche Sonderregelungen für Gesellschafterdarlehen und Finanzunternehmen auf dem „BFH-Prüfstand”
Wichtige neue Rechtsprechungserkenntnisse zu § 8b KStG
Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 8b KStG, die wirtschaftliche Doppelbelastungen bei körperschaftlichen Unternehmensverbindungen verhindern will, ist komplex, wirkt vielschichtig und hat „Licht und Schatten”. Die Regelung war in den letzten Jahren Gegenstand mehrerer Rechtsänderungen (etwa Neuregelung der Wertpapierleihe durch § 8b Abs. 10 KStG im Zuge des JStG 2008 vom ); Folgewirkungen bei der Gewerbesteuer sind mehrfach neu justiert worden (§ 7 Satz 4, § 8 Nr. 5 GewStG). Eine Reihe rechtssystematischer Grundsatzfragen ist offen und wird von der Rechtsprechung allmählich aufgearbeitet .
Teilwertabschreibungen auf sog. eigenkapitalersetzende Darlehen sind keine bei der Gewinnermittlung zu stornierenden Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 (mit Wirkung ab VZ 2008). Ausschließlich substanzbezogene Wertminderungen des Anteils selbst sind vom Abzugsverbot betroffen; eine erweiternde Anwendung auf jegliche mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen lehnt der I. Senat ab.
Zum anderen klärt der BFH Anwendungsfragen der Sonderregelung des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG für sog. Finanzunternehmen i. S. des KWG. Danach kann auch eine ...