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Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung bei Lieferungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft
(1) Bei der nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG für die Differenzbesteuerung erforderlichen Lieferung muss es sich um eine Lieferung gegen Entgelt handeln. (2) Lieferungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft können entgeltlich z. B. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich als „verdeckte Einlage” erfolgen.
Praxishinweise: Die Sonderregelung der Differenzbesteuerung erfasst als Besteuerungsgrundlage die Differenz zwi- S. 362schen Einkaufs- und Verkaufspreis. Da also ein Einkaufspreis erforderlich ist, muss eine entgeltliche Lieferung vorliegen. Eine Einlage des Gesellschafters ist deshalb für eine entgeltliche Lieferung nur geeignet, wenn mit ihr entsprechende Zahlungsansprüche des Gesellschafters begründet bzw. Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft verminder...