Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
Leitsatz
Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die ein von ihr bestelltes und noch nicht fertig gestelltes Schiff veräußert,
ist gewerblich tätig, wenn sie durch den Veräußerungsvertrag Tätigkeiten für die erwerbende Gesellschaft übernimmt. Denn hierdurch
ändert sie konkludent ihren Gesellschaftszweck, so dass sie sich nicht mehr in der gewerbesteuerfreien Vorbereitungsphase
befindet.
Ein aus dieser Veräußerung resultierender Veräußerungsgewinn unterliegt nicht § 16 EStG, denn die Gesellschaft beendet gerade
nicht ihre gewerbliche Tätigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1115 Nr. 18 EFG 2009 S. 950 Nr. 12 BAAAD-19673
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - 2 K 124/07
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