Verlust von Lohnersatzansprüchen als negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Leitsatz
Muss ein Steuerpflichtiger, dem in einem Veranlagungszeitraum Einnahmen zugeflossen sind, die Einnahmen ganz oder zum Teil
in einem späteren Veranlagungszeitraum zurück zahlen, liegen im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung negative Einkünfte
vor, auch wenn es sich bei den zurückgezahlten Einnahmen um laufenden Arbeitslohn handelte.
Als Rückzahlung in diesem Sinne kann aber nur eine Rückabwicklung innerhalb der Leistungsbeziehung (Arbeitgeber-Arbeitnehmer)
verstanden werden, aus der zuvor der Zufluss des Arbeitslohnes erfolgte.
Verfügte der Arbeitnehmer über zugeflossenen Arbeitslohn zu Gunsten eines Dritten oder erleidet er unfreiwillig einen Verlust
an ihm zugeflossen Barlohn oder Sachwerten, ist dies für die einkommenssteuerliche Behandlung ohne Belang.
Wird der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers wegen Liquiditätsprobleme des Arbeitgebers mit der Kaufpreisforderung aus dem Erwerb
einer Eigentumswohnung verrechnet; wird der Kaufvertrag über die Eigentumswohnung wegen Insolvenz des Arbeitgebers durch den
Insolvenzverwalter jedoch nicht umgesetzt und erwirkt ein Dritter durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung die Eigentumswohnung,
ist der Entzug des Arbeitslohnes in Form des wirtschaftlichen Eigentums der Eigentumswohnung nicht als negative Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAD-19619
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.11.2007 - 13 K 3176/06
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