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BaFin erläutert Änderung des Begriffs „ausländische Investmentanteile”
Investmentänderungsgesetz
[i]BaFin, Rundschreiben v. 22. 12. 2008 - WA 41 - Wp 2136 - 2008/0001 NWB KAAAD-17622 Durch das Investmentänderungsgesetz v. (BGBl 2007 I S. 3089) ist u. a. der Begriff des ausländischen Investmentanteils geändert worden. Dieser Begriff spielt im Wesentlichen für den öffentlichen Vertrieb von Investmentanteilen in Deutschland sowie insbesondere für die Besteuerung der Anleger eine wichtige Rolle. Die neue Legaldefinition wirft jedoch einige bislang ungeklärte Fragen auf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nunmehr am ein Rundschreiben zum Anwendungsbereich des Investmentgesetzes nach § 1 Satz 1 Nr. 3 InvG veröffentlicht. Darin wird der Begriff des ausländischen Investmentanteils, insbesondere die neuen formellen Erfordernisse eines Rückgaberechts bzw. einer ausländischen Investmentaufsicht, konkretisiert.
I. Alte Rechtslage: materieller Investmentbegriff
[i]Materieller Investmentbegriff für ausländische InvestmentanteileFür inländische Investmentvermögen kommt es darauf an, dass sie in Form eines Investmentfonds (vgl. § 2 Abs. 1 InvG) oder einer Investmentaktiengesellschaft (vgl. § 2 Abs. 5 InvG) gebildet worden sind (sog. formeller Investmentbegriff). Demgegenüber stellte das Investmentgesetz für ausländische Investmentanteile ursprünglich darauf ab, dass es sich um Anteile an einem ausländischen Investmentvermögen handelt, die von einem Unternehmen mit Sitz i...