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Konsequenzen des BilMoG für die Einheitsbilanz
Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz reformiert nicht nur die handelsbilanzielle Rechnungslegung grundlegend, sondern führt auch zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Durch Streichung von § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG wird der umgekehrte Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgehoben, der regelmäßig zu einer nicht den handelsbilanziellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Rechnungslegung führte (steuerliche Deformation der Handelsbilanz). Die Abkopplung des Handelsrechts vom Steuerrecht erschwert Bestrebungen, eine sog. Einheitsbilanz aufzustellen, einer Bilanz, die den Anforderungen einer Steuerbilanz genügt, ohne gegen das Handelsbilanzrecht zu verstoßen.
Im Folgenden wird untersucht, inwieweit es nach künftig geltendem Recht möglich ist, Ansatz und Bewertung der Handels- und Steuerbilanz in Richtung einer Einheitsbilanz anzunähern.
I. Aufhebung der generellen Umkehrung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll vor allem bewährte Eckpfeiler des deutschen Bilanzrechts wahren. Insbesondere „(bleibt) die HGB-Bilanz … Grundlage … der steuerlichen [i]Einheitsbilanz soll weiterhin (theoretisch) möglich bleibenGewinnermittlung” . Gleichwohl ist die sog. Einheitsbilanz – das Erfüllen von handelsrechtlichen...