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Nachteilsausgleichszahlungen
Beim FG Düsseldorf sind ca. 50 Verfahren gegen Einkommensteuerbescheide anhängig, in denen Steuernachforderungen wegen sog. Nachteilsausgleichszahlungen festgesetzt wurden. [i]FG Düsseldorf v. 22. 8. 2008 - 11 K 580/07 E NWB AAAAC-93648 (Az. beim BFH VI R 40/08) Ausgangspunkt des Streits sind Sonderzahlungen, die die Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse geleistet haben und die in den Jahren 2002 bis 2005 zu Unrecht der Lohnversteuerung unterworfen worden waren. Zum Ausgleich dieser fehlerhaften Besteuerung haben die Arbeitgeber die versteuerten Nachteilsausgleichszahlungen im Jahr 2006 als negativen Arbeitslohn beim laufenden Arbeitslohn berücksichtigt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Arbeitgeber damit den steuerpflichtigen Arbeitslohn zu Unrecht gemindert haben.