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Umsatzsteuer | Entgeltliche Lieferung als Voraussetzung für die Differenzbesteuerung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG für die Differenzbesteuerung erforderlichen Lieferung muss es sich um eine Lieferung gegen Entgelt handeln. (2) Lieferungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft können entgeltlich z. B. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich als „verdeckte Einlage” erfolgen.
Ob Voraussetzung für die Differenzbesteuerung lediglich ist, dass die betroffenen Gegenstände an den Unternehmer geliefert werden, oder ob zudem die Lieferung – entgegen dem Gesetzeswortlaut – entgeltlich erfolgen muss, war bisher umstritten. Weil der BFH Entgeltlichkeit verlangt, stellt sich im Streitfall die interessante, zuletzt ertragsteuerlich lebhaft diskutierte Frage, ob die Übertragung von Gegenständen (hie...