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FG Düsseldorf 07.11.2008 12 K 4479/07 E, NWB 18/2009 S. 1315

Lohnsteuer | Fahrtenbuch: Abweichungen von den Ergebnissen eines Routenplaners

Das entschieden, dass Abweichungen der Streckenlängen von den Ergebnissen eines Routenplaners mit einer Quote von 1,5 % nicht zur Verwerfung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs führen. Ist wegen der Befugnis, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, ein geldwerter Vorteil anzusetzen, ist dessen Höhe nach der 1-%-Regelung zu bewerten, sofern nicht das Verhältnis der privaten Fahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 - 4 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). – Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung des BFH sind die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, jedoch im Wesentlichen geklärt (BStBl 2006 II S. 408BStBl 2006 II S. 410BStBl 2006 II S. 625

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