Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuerabführung trotz Insolvenzantrag
Der BGH stellte mit Urteil v. - VII R 27/07 NWB UAAAD-01364 fest, dass ein Geschäftsführer (GF) einer GmbH die Lohnsteuer auch dann abführen muss, wenn Insolvenzreife besteht oder bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die GmbH in diesem Zeitpunkt noch über genügend Mittel verfügt, die fällige Lohnsteuer zu bezahlen. Erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hebt diese Pflicht des GF auf.
Dem GF ist daher zu raten, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens für eine – notfalls anteilige – Abführung der Lohnsteuer zu sorgen. Ansonsten droht ihm die Haftung gegenüber dem Finanzamt.