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Frankreich | Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen
Private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften oder Beteiligungen an Unternehmen, die körperschaftsteuerpflichtig sind, unterliegen in Frankreich einer Abgeltungsteuer von 18 %, wenn der Gewinn eine entsprechende Freigrenze übersteigt. Die Freigrenze lag für das Steuerjahr 2008 bei 25.000 € und steigt für das Steuerjahr 2009 auf 25.730 €. Sie wird jährlich im gleichen Verhältnis wie die Obergrenze der ersten Stufe des Einkommensteuertarifs erhöht.