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Mitarbeiterkapitalbeteiligung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1252Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 451) ergeben sich nachfolgende Änderungen. Zu den Änderungen des 5. VermBG vgl. bereits Jungblut NWB BAAAD-17395.
1. Neue Förderung der Unternehmensbeteiligungen
[i]Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStGDer neue § 3 Nr. 39 EStG löst § 19a EStG ab und unterscheidet sich in folgenden Punkten:
Erhöhung des steuer-(und auch sozialversicherungs-)freien Höchstbetrags für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers von 135 € auf 360 €,
Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung,
Begünstigung des neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen (Mitarbeiterbeteiligungsfonds) neben den bisherigen direkten Beteiligungen,
Bewertung der Vermögensbeteiligung mit dem gemeinen Wert.
[i]Begünstigte Personen und VermögensbeteiligungenEs können alle Arbeitnehmer profitieren, die zum Zeitpunkt des Angebots in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu dem die Beteiligung ausgebenden Unternehmen stehen. Die begünstigten Vermögensbeteiligungen ergeben sich aus der Verweisung auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie § 2 Abs. 2–5 des 5. VermBG. Bei Konzernunternehmen gilt dabei jedes konzernzugehörige Unternehmen i. S. des § 18 AktG als arbeitgebendes Unternehmen.
[i]Freiwillige und zusätzliche ArbeitgeberleistungDie ...