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BGH 18.12.2008 IX ZR 12/05, NWB 17/2009 S. 1248

Berufsrecht | Mandatsbegründung bei Auskunft am Telefon

Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag und damit seine Haftung begründen. Ist seine auf einen bevorstehenden Grundstücksverkauf bezogene Auskunft für die andere Partei von erkennbar erheblicher Bedeutung und Grundlage wesentlicher Entschlüsse, wollen beide Seiten diese Auskunft i. d. R. zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen. Ob sich die Parteien rechtlich binden wollen oder nur aufgrund einer Gefälligkeit handeln, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei sind vor allem die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die jeweilige Interessenlage zu würdigen.

Anmerkung:

Dem Umstand, dass der Berater keine Vergütung verlangt, wie auch seiner besonderen Sachkunde allein, kommt allein kein entscheide...

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