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Lieferung und Werklieferung von Grundstücken
Umsatz- und grunderwerbsteuerliche Betrachtung der Fallvarianten
Die Lieferung eines Grundstücks und die Werklieferung eines Gebäudes sind in der Regel steuerlich unproblematisch. Die Errichtung eines schlüsselfertigen Neubaus durch einen Bauunternehmer führt dann zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung, wenn gleichzeitig das zu bebauende Grundstück mitgeliefert wird oder nachträglich Sonderwünsche bezüglich des Neubaus vereinbart werden. Während die Behandlung in diesen Fällen durch den BFH und die Finanzverwaltung weitgehend geklärt ist, bahnte sich durch die divergierende Rechtsprechung der Finanzgerichte eine Trendwende in der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung von Sachverhalten des sog. einheitlichen Vertragswerks an; der EuGH hat jedoch mit Beschluss v. - Rs. C-156/08, Vollkommer NWB YAAAD-10815 die bisherige nationale Rechtsauslegung bestätigt.
Fallvariante I: Lieferung unbebautes Grundstück
1. Umsatzsteuerliche Betrachtung
[i]Lieferung ist steuerbar und steuerfreiEine Lieferung eines unbebauten Grundstücks ist nur dann steuerbar, wenn sie von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird (§ 3 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Das Grundstück muss also Unternehmensvermögen darstellen (z. B. Lagerplatz, Parkfläche) und sich im Inland befinden. Vorh...