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Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung des eigengenutzten Einfamilienhauses
Rückerstattung der Erbschaftsteuer durch nachträgliche Steuerbefreiung
[i]Eisele, Erbschaftsteuerreform 2009, NWB Verlag, Herne 2009. ISBN: 978-3-482-58641-5Für Erbfälle nach dem kann ein Antrag auf rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts nach Art. 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) von Vorteil sein. Dies gilt insbesondere für steuerpflichtige Erwerbe mit Familienheimen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, da diese steuerfrei sein können (§ 13 Abs. 1 ErbStG). Übersteigen danach die Freibeträge (§ 16 ErbStG) den Wert des Erbes, ist die Erbschaftsteuer zurückzuerstatten. Zudem führt die Steuerfreiheit von Einfamilienhäusern in einer Reihe von Fällen zu weiteren verfassungsrechtlich bedenklichen Problemen, da diese Steuerbefreiung zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gewährt wird. Die nachstehenden Überlegungen zeigen die gewollten oder nicht gewollten Folgen der Neuregelungen zum ErbStG auf.
I. Wahlrecht
[i]Art. 3 ErbStRGErben, Vermächtnisnehmer und sonst von Todes wegen Bedachte, für deren Erwerbe die Steuer nach dem und vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts entstanden ist, können wählen, ob ihr Erwerb schon nach dem neuen Recht besteuert werden soll. Die Option zum neuen Recht setzt einen schriftlichen Antrag voraus. [i]Anträge bis 30. 6. 2009 beim Erbschaftsteuerfinanzamt stellenDieser Antrag muss bis spätestens beim örtlich und fachlich zuständigen Finanzamt gestellt wer...