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Umsatzsteuer | Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Der BFH hat entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt ( NWB NAAAC-96360, NWB EN-Nr. 1163/2008 und V R 27/06 NWB CAAAD-03687, NWB EN-Nr. 146/2009). Unter den Begriff „Lieferung von Wasser” i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG falle auch das Legen eines Hausanschlusses. Dies gelte unabhängig davon, ob die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher oder einen Dritten (z. B. einen Bauunternehmer oder Bauträger) erbracht wird. Nach dem sind die o. g. Grundsätze auf das Legen des Hausanschlusses durch das Wasserversorgungsunternehmen beschränkt. Das bedeutet, dass für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die Hauswasseransch...BStBl 2004 I S. 638