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Abgeltungsteuer in mittelständischen Unternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 380Mit der Abgeltungsteuer wurde durch die Unternehmensteuerreform eine Art „flat rate” für private Kapitalerträge eingeführt. Zahlreiche Rückausnahmen und Optionsmöglichkeiten führen aber nicht zur Vereinfachung des bestehenden Systems, sondern sorgen insbesondere beim Mittelstand für erhebliche Unsicherheit.
I. Bausteine der Abgeltungsteuer
Der Steuersatz für private [i]Linearer ESt-Tarif bei einer verbreiterten BemessungsgrundlageKapitaleinkünfte beträgt ab 2009 25 %. Anrechenbare ausländische Steuern sowie eine Kirchensteuerpflicht führen zu einer Ermäßigung dieses Steuersatzes, während der Solidaritätszuschlag wieder eine Erhöhung der Steuerbelastung zur Folge hat. Für den überwiegenden Teil der privaten Kapitalerträge soll ab 2009 eine nochmalige Deklaration im Rahmen der ESt-Erklärung unterbleiben, so dass bereits mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten ist. Im Rahmen der Abgeltungsteuer können nun auch negative Kapitalerträge aus bestimmten Vermögenstransaktionen berücksichtigt werden, z. B. kursbedingte Veräußerungsverluste aus Index-Zertifikaten.
[i]Keine Werbungskosten, sondern Sparer-PauschbetragEine Besonderheit der Neuregelung ist zudem das Abzugsverbot tatsächlicher Werbungskosten. Als Ersatz wird led...