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BBK Nr. 8 vom Seite 377

BilMoG: Reform mit Augenmaß

BBK Zwischenruf

Prof. Dr. Carsten Theile, BBK-Herausgeber.

Reform mit Augenmaß

Das BilMoG war schon im Bilanzrechtsreformgesetz 2004 angekündigt worden, und nun ist „die größte Bilanzrechtsreform seit 25 Jahren”, seit dem BiRiLiG 1985 nämlich, in trockenen Tüchern. „Modern” solle das deutsche Bilanzrecht künftig werden, „gleichwertig” zu den IFRS, dabei aber „einfacher und [i]Anspruch und Wirklichkeitkostengünstiger” sein. Abseits marktschreierischer Werbekanonen der Wissensvermarkter und regierungsseitiger Worthülsen interessiert den in den Niederungen der Praxis tätigen Abschlussersteller und -prüfer jedoch vor allem: Was ist jetzt hinten rausgekommen? Jedenfalls nichts, was Angst machen muss:

  • Bilanzinhalt: Sollte [i]Wirtschaftliches Eigentumnoch im Referentenentwurf die Zurechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach Risiken und Chancen und durch eine verunglückte Formulierung im Regierungsentwurf häufig überhaupt keine Bilanzierung mehr erfolgen, bleibt es nun bei tradierter, steuerlich unterlegter (§ 39 AO) Rechtsauffassung. Handels- und Steuerbilanz bleiben in diesem Punkt eine Einheit – und genauso werden Abweichungen zu den IFRS zementiert, z. B. beim Leasing oder bei der Ausbuchung von Finanzinstrumenten.

  • Entwicklungs...

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