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Anschaffungszeitpunkt und Abschreibungsbeginn bei Probebetrieb
I. Sachverhalt
Solarzellenhersteller S beauftragt Mitte 01 A mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Gebäudes und einer darin integrierten Zellfertigungsanlage auf einem Grundstück des S. Im ersten Stock des Gebäudes soll die Produktionsanlage untergebracht werden, das Erdgeschoss ist für Büros und technische Hilfsanlagen (Vakuumpumpen usw.) vorgesehen. Die Parteien vereinbaren Werkvertragsrecht.
Wesentlicher Grund für die Vergabe des Auftrags an einen einzigen Auftragnehmer ist das Ineinandergreifen der technischen Anforderungen. Insbesondere erfordert die Zellproduktion eine Reinraumtechnik. Zur Vermeidung von Verunreinigungen aus der Luft wird eine turbulenzarme Verdrängungsströmung genutzt. Hierbei strömt Reinluft turbulenzarm und vertikal in den Reinraum und bewirkt eine möglichst geringfügige Kontaminierung der Arbeitsbereiche mit Partikeln. Die Luft entweicht dann durch den perforierten Doppelboden aus dem Raum.
Benötigte Pumpen für die Vakuumtechnik befinden sich ein Stockwerk unterhalb des Reinraums. Der Reinraum selbst verfügt über besonders abriebfeste Oberflächen. Die Maschinen und Anlagen müssen so konstruiert und so im Raum aufgeste...