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EuGH verwirft (vage) Hoffnungen der Häuslebauer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-16379 Der die Rechtsprechung des BFH zum sog. einheitlichen Vertragswerk bei der Grunderwerbsteuer bestätigt. Besteht zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der anschließenden Vergabe des Bauauftrags ein enger Zusammenhang, [i]EuGH, Beschluss v. 27. 11. 2008 - Rs. C-156/08, Vollkommer NWB YAAAD-10815 sind nicht nur die Anschaffungskosten für den Grund und Boden, sondern auch die Herstellungskosten für das Gebäude der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Dies gilt auch, wenn die Baukosten bereits mit Umsatzsteuer belastet waren. Der EuGH sah hierin – anders als das FG Niedersachsen – keinen Verstoß gegen das EU-rechtliche Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot.
Hintergrund
[i]„Belastungscocktail” aus Grunderwerbsteuer und UmsatzsteuerFür den „Häuslebauer” mag folgende Situation typisch sein: Die Kommune erschließt in Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer A ein Neubaugebiet und veräußert die Grundstücksparzellen. Nach Abschluss der Kaufverträge mit der Kommune schließen sämtliche Bauherren mit A Bebauungsverträge. Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer fest – und bezieht hierbei auch die Baukosten ein. Grundstückskauf- und Bebauungsvertrag sind grunderwerbsteuerlich als Einheit zu sehen (einheitliches ...