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Ungleiche Behandlung ungewisser Kaufpreisbestandteile beim Erwerber und Veräußerer eines Unternehmens?
I. Einleitung
Häufig vereinbaren Erwerber und Veräußerer eines Unternehmens ( business) eine von künftigen Ereignissen abhängige Kaufpreisanpassung. Die Neufassung von IFRS 3 sieht (wie bereits das bisherige Recht) umfangreiche Vorgaben für die Behandlung dieser ungewissen bzw. bedingten Kaufpreisbestandteile ( contingent consideration) beim Erwerber vor . Bedingte Kaufpreiszusagen sind mit dem fair value im Transaktionszeitpunkt zu berücksichtigen, eine nachträgliche Anpassung der Anschaffungskosten – außerhalb der 12-Monats-Anpassungsfrist (IFRS 3.45) – scheidet aus.
An entsprechenden speziellen Vorgaben für die bilanzielle Abbildung beim Veräußerer fehlt es allerdings. Fraglich ist, ob der Veräußerer für die Bestimmung des Entkonsolidierungserfolgs und seine zutreffende Periodenabgrenzung auf die Regelvorgaben für den Erwerber zurückgreifen kann oder muss?
II. Spezielle Vorgaben für die Behandlung beim Erwerber
1. (Regel-)Qualifizierung als Finanzinstrument
Einigen sich Erwerber und Veräußerer auf eine von künftigen Ereignissen abhängige nachträgliche Anpassung des Kaufpreises, können bestehende Informationsasymmetrien verringert und dem ...