Beginn der Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO für die
Zurücknahme einer Anrechnungsverfügung
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige in seiner
Einkommensteuererklärung fälschlich angegeben, Einkünfte aus
einer Geschäftsführertätigkeit seien in den Einkünften aus
Gewerbebetrieb enthalten, so ist die von diesen Einkünften einbehaltene
Lohnsteuer nicht auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen, wenn die
Einkünfte im Einkommensteuerbescheid wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist
nicht mehr als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst werden
dürfen. Soweit die Anrechnung des Steuerabzugs zu Unrecht erfolgte, ist
die Anrechnungsverfügung nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO
zurückzunehmen.
2. Die Jahresfrist des § 130
Abs. 3 AO für die Rücknahme der Anrechnungsverfügung beginnt
erst dann zu laufen, wenn feststeht, dass die Erfassung der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid verfahrensrechtlich
nicht mehr zulässig ist.
Fundstelle(n): PAAAD-17454
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.03.2007 - 9 K 40/03
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