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Die Umsatzsteuerpflicht von Superprovisionen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 993Der entschieden, dass Superprovisionen/Differenzprovisionen, welche gerade in Strukturvertrieben für die Betreuung, [i]BFH, Urteil v. 30. 10. 2008 - V R 44/07 NWB TAAAD-00229 Schulung und Überwachung nachgeordneter Vermittler gezahlt werden, umsatzsteuerpflichtig sind, sofern keine mittelbare Einwirkungsmöglichkeit des nachgeordneten Vermittlers auf den zugrunde liegenden Vertragsabschluss besteht. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Strukturvertriebe in Deutschland. Banken und andere Finanzdienstleister sind nunmehr gefordert, ihre mehrstufigen Vertriebsstrukturen unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und an die vom BFH postulierten Anforderungen ggf. anzupassen.
Kernaussage der Entscheidung
[i]Postulat der mittelbaren EinwirkungsmöglichkeitDer BFH präzisiert in seiner Entscheidung V R 44/07 die Voraussetzungen, welche an eine steuerfreie Vermittlungsleistung zu stellen sind. Danach enthalte das Umsatzsteuergesetz keine allgemeinen Steuerbefreiungen für Leistungen beim Vertrieb von Gesellschaftsanteilen. Eine steuerfreie Vermittlung liege nur vor, wenn sich diese auf einzelne Geschäftsabschlüsse bezieht. Da sich der Kläger auch darauf ...BStBl 2008 I S. 948