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BSG 10.02.2009 B 2 U 26/07 R, NWB 14/2009 S. 986

Sozialrecht | Kein Unfallversicherungsschutz während der Unfallregulierung

Keinen Arbeitsunfall (als Wegeunfall) erleidet, wer auf dem Heimweg im Anschluss an einen Verkehrsunfall wendet, zur Unfallstelle zurückfährt und nach dem Aussteigen aus seinem Auto während des Regulierungsgesprächs mit anderen Beteiligten, beim Austausch von Personalien mit dem Unfallgegner, Unfallzeugen oder der Polizei oder bei Maßnahmen der Spurensicherung angefahren und verletzt wird. Diese Handlungen stehen nach dem Urteil des Gerichts in keinem ausreichenden inneren Zusammenhang mit dem versicherten Heimweg mehr, denn sie zielen auf die Bewältigung der durch den Verkehrsunfall entstandenen Situation ab. Dass der Fahrer dabei (auch) seinen gesetzlichen Pflichten (§ 142 StGB und § 34 StVO) [i]NWB F. 27 S. 6575nachkommt, ändere nichts daran, dass er dann keinen Unfallversicherungsschutz mehr habe.

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