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Nachschusspflicht eines GbR-Gesellschafters
In der Krise einer GbR stellt sich die Frage einer Nachschusspflicht der Gesellschafter. Hierbei ist das gesellschaftsrechtliche Prinzip entscheidend, dass kein Gesellschafter ohne seine Zustimmung mit zusätzlichen Beitragspflichten belastet werden darf. Zusätzliche Nachschusspflichten treffen ihn daher grundsätzlich nur, wenn sich eine solche Pflicht eindeutig aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt. Er darf mithin nicht später „überrumpelt” werden.
Mit Beschluss vom hat der BGH jedoch eine Nachschusspflicht auch dann bejaht, wenn zwar eine gesellschaftsvertragliche Regelung hierüber fehlt, jedoch der betroffene Gesellschafter einem Beschluss über die ihn betreffende Nachschusspflicht zugestimmt hat (Az: II ZR 36/07 NWB TAAAC-75878). In diesem Fall ist der Gesellschafter wegen s...