Arbeitshilfe September 2009

Ursächlichkeit der Behinderung eines Kindes für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt - Mustereinspruch

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Ist das Finanzgericht bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals „außer Stande, sich selbst zu unterhalten” zu Recht davon ausgegangen, dass die Behinderung der Tochter (80 % und Merkmal G) ursächlich dafür ist, dass die Tochter nicht am Arbeitsmarkt vermittelbar und somit nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder obliegt diese Feststellung ausschließlich der Reha/SB - Stelle, die Ende 2002 bescheinigt hat, dass die Tochter in der Lage ist, eine mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung auszuüben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-15645