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Verfahrensrechtliche Probleme und Gestaltungshinweise zum Investitionsabzugsbetrag nach§ 7g EStG
Kontext zu bestandskräftigen und materiell überhöhten Steuerfestsetzungen
Grundlegend haben in dieser Zeitschrift Schoor und auch Grützner den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG vorgestellt. Zudem hat Ott zu den Problembereichen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG, insbesondere der Steuerverzinsung bei unterbliebener Investition, Stellung genommen. Auch verfahrensrechtlich ist beim neuen Investitionsabzugsbetrag vieles ungeklärt, z. B. der Beginn der Verzinsung. Bereits § 7g EStG a. F. war äußerst streitanfällig. Allerdings kann der Stpfl. aus den verfahrensrechtlichen Zusammenhängen auch Vorteile genießen, die bei bestandskräftigen und materiell steuerlich unzutreffenden überhöhten Steuerfestsetzungen einen unwiederbringlichen Nachteil zur Folge hätten.
Wann beginnt der Zinslauf?
Kann der Investitionsabzugsbetrag bei Nichtvornahme einer entsprechenden Investition vorher freiwillig aufgelöst werden?
Welche Handlungsspielräume bestehen bei bestandskräftigen und ansonsten nicht änderbaren Steuerfestsetzungen?
I. Problematik
Nachfolgendes Beispiel soll die Problematik anreißen (ohne Annexsteuern):
Die Steuerfestsetzung von X zur Einkommensteuer des Jahres 2008 ist bestandskräftig um 1.600 € ...