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Begriffsakrobatik rund um die Anschaffungskosten
1. Begriffsinhalt der Anschaffungskosten
Die Bilanzierung nach der Anschaffungskostenmethode – verstanden als Gegensatz zur fair value-Philosophie – steht derzeit in Deutschland mancherorts hoch im Kurs. Dieser Befund nährt die Anregung zur näheren Beleuchtung des Begriffsinhalts. Das HGB i. d. F. des BilMoG, insoweit ohne Änderung durch das BilMoG, liefert uns in § 255 Abs. 1 HGB eine Legaldefinition. Deren Volumen überrascht im Hinblick auf die zugrunde liegende 4. EG-Richtlinie, deren Art. 35 Abs. 2 spartanisch kurz lediglich die Aktivierung des Anschaffungspreises und der Nebenkosten verlangt. Demgegenüber stellt sich das Aktivierungsvolumen nach § 255 Abs. 1 HGB wie folgt dar:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffungspreis | + |
Anschaffungsnebenkosten (z. B.
Transport-, Makler- und Notargebühren,
Grunderwerbsteuer) | + |
Nachträgliche
Anschaffungskosten | + |
Anschaffungspreisminderungen (wiederum
aufgrund von Anpassungsklauseln oder mängelbedingten Gutschriften,
Zuschüssen) | - |
Aufwendungen zur
Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand | + |
Anschaffungskosten | = |
Die Ausgestaltung des Begriffsinhalts nach HGB ist der damals so hoch gehaltenen steuerneutralen Transformat...