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Sozialrecht | Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit EU-Recht vereinbar
Das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland verstößt nicht gegen europäisches Recht. Stellung und Funktion der öffentlich-rechtlichen Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung insbesondere auch mit der Dienstleistungsfreiheit und dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Die Gliederung nach Branchen ist unschädlich, zumal es zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften einen Kosten- und Risikoausgleich gibt.
Es bleibt damit bei der Verpflichtung von Arbeitgebern in Deutschland, ihre Mitarbeiter bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zu versichern. Andere Kläger hatten schon zuvor vergeblich versucht, die Öffnung der gesetzlichen Unfallversicherung für den Wettbewerb zu erzwingen.