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Sozialrecht | Streitwert des Statusfeststellungsverfahrens
Der Streitwert eines Statusklärungsverfahrens zur Prüfung der Frage, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers besteht, beträgt 18.000 €. Dafür gilt nicht der Auffangstreitwert von 5.000 €.
Die Landessozialgerichte haben schon früher pauschale Streitwerte festgesetzt. Die neue Pauschale wird auch vom LSG Nordrhein-Westfalen und vom LSG Baden-Württemberg angesetzt. Für Klagen gegen Entscheidungen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dürfte damit eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die [i]Marburger, NWB 2009 S. 867 Prozesskosten gelten.